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BAFA Förderrechner · Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude · Gebäudehülle · Einzelmaßnahmen 2026
Aktuell · Stand 2026

BAFA Förderung
Nichtwohngebäude berechnen

Unverbindliche Orientierungsrechnung für Einzelmaßnahmen nach BEG EM — Nichtwohngebäude · Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Kosten

Hinweis NWG: Förderfähige Kosten sind auf max. 1.000 € pro m² Nettogrundfläche (NGF, beheizt/gekühlt) begrenzt. Der Gesamtförderbetrag ist auf max. 15 Mio. € förderfähige Ausgaben pro Zuwendungsbescheid gedeckelt. Ein iSFP-Bonus oder Beratungsberichts-Bonus gibt es bei NWG nicht — der Fördersatz beträgt einheitlich 15 %.
💡 Fachplanung & Baubegleitung wird mit 50 % bezuschusst — gedeckelt auf 5 € pro m² NGF, max. 20.000 € pro Zuwendungsbescheid. Georg Müller berät Sie als zugelassener Energieberater.
Nettogrundfläche beheizt/gekühlt (m²)
Bestimmt die Obergrenze der förderfähigen Kosten (max. 1.000 €/m²)
Maßnahmen auswählen · Je Bauteil: beheizt und/oder niedrig beheizt wählbar
🪟
Fenster, Türen & Verglasungen
Beheizt: Uw ≤ 0,95 W/m²K · Niedrig beheizt: Uw ≤ 1,3 W/m²K
🏠
Dach & oberste Geschossdecke
Beheizt: U ≤ 0,14 W/m²K · Niedrig beheizt: U ≤ 0,20 W/m²K
🏚️
Gaubenseitenwände
Beheizt: U ≤ 0,20 W/m²K · Niedrig beheizt: U ≤ 0,25 W/m²K
🧱
Außenwände
Beheizt: U ≤ 0,20 W/m²K · Niedrig beheizt: U ≤ 0,25 W/m²K
⬇️
Wände gegen Erdreich / Kelleraußenwände
Beheizt: U ≤ 0,25 W/m²K · Niedrig beheizt: U ≤ 0,30 W/m²K
🔲
Bodenplatten & Decken gegen Erdreich / Keller
Beheizt: U ≤ 0,25 W/m²K · Niedrig beheizt: U ≤ 0,30 W/m²K
💨
Lüftungsanlage
Wärmerückgewinnung ≥ 75 % — zentrale & dezentrale Anlagen
Gesamtergebnis · BAFA BEG EM · Nichtwohngebäude · Gebäudehülle
Gesamtzuschuss
Förderfähige Kosten
Eigenanteil

Aufschlüsselung nach Maßnahmen & Nutzungszonen

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient der ersten Orientierung. Sie basiert auf der BEG EM Richtlinie und den BAFA-Merkblättern (Stand 2026). Förderfähige Kosten sind auf max. 1.000 €/m² NGF gedeckelt, der Gesamtförderbetrag auf max. 15 Mio. € pro Zuwendungsbescheid. Kein iSFP-Bonus oder Beratungsberichts-Bonus. Für eine verbindliche Förderberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Energieberater.