Bauphysik & Energetische Nachweise
Energieeffizienz, Schallschutz und Brandschutz sind heute gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile jedes Bauvorhabens. Als zertifizierter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude und eingetragener Brandschutzplaner erstelle ich alle erforderlichen Nachweise — für private Bauherren, Bauunternehmer und Gewerbetreibende im Raum Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen.
Ein besonderer Vorteil: Da Bauphysik und Tragwerksplanung bei mir im gleichen Büro in Karlshuld liegen, werden schallschutzkritische Bauteile wie Deckenauflager, Wandanschlüsse und flankierende Bauteile bereits bei der Statik berücksichtigt. Das vermeidet typische Fehler, die bei getrennter Beauftragung entstehen — und spart Korrekturkosten auf der Baustelle.
Zertifizierungen & Listeneintragungen
- Zertifizierter Energieberater Wohngebäude (OTH Regensburg, seit 2013)
- Zertifizierter Energieberater Nichtwohngebäude (Uni Biberach, seit 2014)
- Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes — berechtigt zur Antragstellung für KfW- und BAFA-Förderung
- Energieauditor nach DIN EN 16247 (seit 2023)
- Zugelassener Brandschutzplaner (Bayern)
Wärmeschutz & Energieberatung (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für jeden Neubau und viele Sanierungen einen energetischen Nachweis vor. Ich erstelle diese Berechnungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und berate Sie dabei, welche Bauteilaufbauten und Anlagentechnik die wirtschaftlichste Lösung für Ihr Vorhaben darstellen.
Als eingetragener Energieeffizienz-Experte des Bundes darf ich Förderanträge bei KfW und BAFA stellen und begleite Sie durch den gesamten Förderprozess — von der Planung bis zur Schlussabrechnung.
- GEG-Nachweise für Neubau und Sanierung
- Energieausweise (Bedarfsausweis)
- KfW-Effizienzhausberechnungen (KfW 40, KfW 55)
- BAFA-Förderberatung bei Sanierungsmaßnahmen
- Energetische Fachplanung & Baubegleitung
Schallschutz nach DIN 4109
Unzureichender Schallschutz ist einer der häufigsten Mängel im Wohnungsbau — und führt regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten. Besonders bei Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern ist ein rechnerischer Schallschutznachweis nach DIN 4109 Pflicht.
Ich berechne den Schutz gegen Außenlärm sowie die Luft- und Trittschalldämmung zwischen fremden Wohnbereichen. Da Schallschutz und Statik im gleichen Büro bearbeitet werden, können schallschutzkritische Konstruktionsdetails direkt in die Tragwerksplanung einfließen.
- Schallschutznachweise nach DIN 4109
- Luft- und Trittschallberechnung
- Außenlärm-Nachweise (Straßenverkehr)
- Optimierung von Flankenübertragungen
Brandschutzplanung
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 sowie reguläre Gewerbebauten erstelle ich die baurechtlich geforderten Brandschutznachweise und -konzepte. Dabei werden Fluchtwege, Rettungswege, Bauteilanforderungen (F30, F60, F90) und Brandabschnitte so definiert, dass Ihr Projekt die Genehmigung beim Bauamt erhält.
Als zugelassener Brandschutzplaner in Bayern kann ich diese Nachweise eigenverantwortlich erstellen und beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, der Stadt Ingolstadt oder den jeweiligen Baubehörden in Pfaffenhofen und Eichstätt einreichen.
- Brandschutznachweise für das Bauamt
- Flucht- und Rettungswegplanung
- Bauteilbemessungen (F30, F90 etc.)
- Brandabschnittsplanung
Häufige Fragen zur Bauphysik
Energieberatung & Nachweise anfragen
Ich berate Sie unverbindlich — ob Neubau, Sanierung oder Fördermittelberatung.
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