⚠️ Reine Gas- und Ölheizungen sind nach BEG EM nicht förderfähig. Bitte wählen Sie eine erneuerbare Heizungsart.
Zusatzboni (kumulierbar, max. 70 %)
Zusatzboni KfW 522 (max. 35 %)
ℹ️ KfW 522 kennt keinen Klimageschwindigkeitsbonus und keinen Einkommensbonus. Diese sind ausschließlich Privatpersonen bei Wohngebäuden (KfW 458) vorbehalten.
KfW 458
Gesamtzuschuss
–
Fördersatz
–
Ihr Eigenanteil
–
Detaillierte Berechnung
Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient der ersten Orientierung. Sie basiert auf der BEG EM Richtlinie (Stand 12/2023) und dem KfW Merkblatt 458/522 (Stand 04/2026). Der Rechner prüft weder alle Fördervoraussetzungen noch technische Mindestanforderungen, Eigentumsverhältnisse, Einkommensnachweise, Antragstermine oder Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (17 % ab 2029, 14 % ab 2031 usw.) und entfällt ab 2037. Für eine verbindliche Förderberatung wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Energieberater oder direkt an die KfW.