Neue Förderbedingungen ab 21. Juli 2026 – mit Einkommensbonus-Staffelung, EU-Wärmepumpen-Bonus und halbjährlicher Degression des Klimageschwindigkeitsbonus.
⚠️ Diese Heizungsart ist nach den neuen BEG EM-Richtlinien (ab 21.07.2026) nicht förderfähig. Der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen muss gegeben sein.
Zusatzboni – Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026 (max. 80 %)
⛔ Nicht förderfähig: Der Austausch einer bestehenden EE-Heizung, die ab 2008 eingebaut wurde (Wärmepumpe, Fernwärme), wird seit 21. Juli 2026 nicht mehr gefördert.
⚠️ Eingeschränkt förderfähig: Ersatz einer vor 2008 eingebauten EE-Heizung: Ab 2027 werden nur noch 50 % der förderfähigen Kosten als Bemessungsgrundlage angesetzt.
ℹ️ EU-Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027: EU-Wärmepumpen erhalten +15 % Bonus – dafür sinkt die Grundförderung für Nicht-EU-Geräte auf 15 %. Bei EU-Geräten bleibt die effektive Förderung bei 30 % Grundf. + 15 % Bonus = 45 % Basis.
Zusatzboni KfW 522 (max. 35 %)
ℹ️ KfW 522 kennt keinen Einkommensbonus und keinen Familienzuschlag. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind ab 21. Juli 2026 entfallen.
KfW 458
Gesamtzuschuss
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Fördersatz
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Ihr Eigenanteil
–
Detaillierte Berechnung
Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient der ersten Orientierung. Sie basiert auf den neuen KfW-Förderbedingungen ab 21. Juli 2026 (BEG EM, Stand 07/2026). Der Rechner prüft weder alle Fördervoraussetzungen noch technische Mindestanforderungen, Eigentumsverhältnisse, Einkommensnachweise oder Antragstermine.
Wichtige Änderungen ab 21.07.2026: Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen. Förderhöchstbetrag 1. WE sinkt auf 28.000 € (halbjährlich um 750 € ab Feb. 2027). Klimageschwindigkeitsbonus startet bei 16 % und sinkt ab 01.02.2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte (endet ~Mitte 2030). Einkommensbonus neu gestaffelt: 40 % (≤ 30.000 €), 30 % (≤ 40.000 €), 10 % (≤ 50.000 €). EU-Wertschöpfungsbonus +15 % ab Q1 2027 (gleichzeitig Grundförderung für Nicht-EU auf 15 %). Wechsel von Fernwärme oder bestehenden EE-Heizungen (ab 2008) nicht mehr förderfähig. Ersatz alter EE-Heizungen (vor 2008): ab 2027 halbe förderfähige Kosten als Bemessungsgrundlage. Neue Gesamtdeckelung: max. 80 %.
Für eine verbindliche Förderberatung wenden Sie sich an einen zertifizierten Energieberater oder direkt an die KfW.
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