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KfW-FörderrechnerHeizungstausch · BEG EM
Planungsbüro Müller · Online-Rechner

Heizungsförderung strukturiert abschätzen

Neue Förderbedingungen ab 21. Juli 2026 – mit Einkommensbonus-Staffelung, EU-Wärmepumpen-Bonus und halbjährlicher Degression des Klimageschwindigkeitsbonus.

KfWHeizungstauschFörderung
1. Förderprogramm wählen
458
Wohngebäude – Privatpersonen & WEG
Selbstnutzer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften
bis zu 80 % Förderung
522
Nichtwohngebäude
Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Privatpersonen (NWG)
bis zu 35 % Förderung
Eingaben
KfW 458
Gesamtzuschuss
Fördersatz
Ihr Eigenanteil
Detaillierte Berechnung
Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient der ersten Orientierung. Sie basiert auf den neuen KfW-Förderbedingungen ab 21. Juli 2026 (BEG EM, Stand 07/2026). Der Rechner prüft weder alle Fördervoraussetzungen noch technische Mindestanforderungen, Eigentumsverhältnisse, Einkommensnachweise oder Antragstermine.

Wichtige Änderungen ab 21.07.2026: Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen. Förderhöchstbetrag 1. WE sinkt auf 28.000 € (halbjährlich um 750 € ab Feb. 2027). Klimageschwindigkeitsbonus startet bei 16 % und sinkt ab 01.02.2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte (endet ~Mitte 2030). Einkommensbonus neu gestaffelt: 40 % (≤ 30.000 €), 30 % (≤ 40.000 €), 10 % (≤ 50.000 €). EU-Wertschöpfungsbonus +15 % ab Q1 2027 (gleichzeitig Grundförderung für Nicht-EU auf 15 %). Wechsel von Fernwärme oder bestehenden EE-Heizungen (ab 2008) nicht mehr förderfähig. Ersatz alter EE-Heizungen (vor 2008): ab 2027 halbe förderfähige Kosten als Bemessungsgrundlage. Neue Gesamtdeckelung: max. 80 %.

Für eine verbindliche Förderberatung wenden Sie sich an einen zertifizierten Energieberater oder direkt an die KfW.

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Für KfW-Heizungsförderung, Bonusprüfung und technische Mindestanforderungen unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen.

Anfrage Heizungstausch