Brandschutzplanung
Zugelassener Brandschutzplaner in Bayern — für Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte und Flucht- und Rettungswegplanung bei Wohn- und Gewerbebauten.
Brandschutznachweis Bayern
Ob Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbebau: Sobald ein Gebäude eine bestimmte Größe oder Nutzung überschreitet, verlangt die Bayerische Bauordnung (BayBO) einen eigenständigen Nachweis, dass im Brandfall Rettungswege funktionieren, sich Feuer nicht unkontrolliert ausbreitet und Löscharbeiten möglich sind.
Als zugelassener Brandschutzplaner und bauvorlageberechtigter Ingenieur erstelle ich diesen Nachweis direkt mit der Eingabeplanung — ohne zusätzliches externes Büro und ohne Abstimmungsverluste an der Schnittstelle zur Statik.
Als Brandschutzplaner erstelle ich:
- Brandschutznachweise für Gebäudeklasse GK1 bis GK5
- Ausführliche Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
- Rettungswegpläne, Bauteilnachweise und Löschwasserkonzepte
- Abstimmung mit Kreisbrandinspektion und Bauaufsichtsbehörde
Wer braucht einen Brandschutznachweis?
| Gebäudeklasse |
Typisches Beispiel |
Brandschutznachweis |
| GK1–GK2 |
Freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte |
In der Regel vereinfacht, Teil der Eingabeplanung |
| GK3 |
Mehrfamilienhaus bis 7 m Höhe |
Eigenständiger Brandschutznachweis erforderlich |
| GK4–GK5 |
Größere Wohnanlagen, Gewerbebauten |
Ausführliches Brandschutzkonzept, oft mit Kreisbrandinspektion |
| Sonderbauten |
Versammlungsstätten, Hallen, Beherbergung |
Gesondertes Brandschutzkonzept, ggf. Prüfsachverständiger |
* Ob Ihr konkretes Vorhaben eine GK3-Grenze überschreitet, hängt oft von Details wie der Fußbodenhöhe des obersten Geschosses ab. Im Zweifel klären wir das im Erstgespräch anhand Ihrer Pläne.
Ablauf bis zum fertigen Nachweis
Bestandsaufnahme
Sichtung der Pläne, Klärung von Gebäudeklasse und Nutzung.
Konzepterstellung
Ausarbeitung von Rettungswegen, Bauteilnachweisen und Löschwasserkonzept.
Abstimmung
Bei Bedarf Rücksprache mit Kreisbrandinspektion oder Bauaufsichtsbehörde.
Integration in den Bauantrag
Der Nachweis wird Teil der Eingabeplanung und gemeinsam eingereicht.
Häufige Fragen zum Brandschutznachweis
Ab welcher Gebäudeklasse brauche ich einen Brandschutznachweis?
Ab Gebäudeklasse 3 verlangt die BayBO in der Regel einen eigenständigen Brandschutznachweis. Bei GK4 und GK5 sowie bei Sonderbauten steigen die Anforderungen zusätzlich, häufig mit Beteiligung der Kreisbrandinspektion.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept?
Der Brandschutznachweis ist der formale Nachweis der Einhaltung der Brandschutzanforderungen im Bauantrag. Bei komplexeren Gebäuden oder Sonderbauten wird daraus ein ausführliches Brandschutzkonzept mit Rettungswegplänen, Bauteilnachweisen und Löschwasserkonzept.
Wer darf einen Brandschutznachweis in Bayern erstellen?
Für Standardfälle darf der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser den Nachweis führen. Bei Sonderbauten oder hohem Schwierigkeitsgrad ist häufig ein staatlich anerkannter Brandschutzplaner oder Prüfsachverständiger für Brandschutz erforderlich.
Kann der Brandschutznachweis zusammen mit dem Bauantrag erstellt werden?
Ja – da Eingabeplanung, Statik und Brandschutz im selben Büro entstehen, wird der Nachweis von Anfang an mitgedacht, statt ihn nachträglich mit einem externen Fachplaner abzustimmen.
Brandschutznachweis für Ihr Bauvorhaben anfragen
Schicken Sie mir Ihre Pläne — ich sage Ihnen, welche Gebäudeklasse zutrifft und was der Nachweis umfasst.
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