Bauplanung & Bauantrag
Als offiziell bauvorlageberechtigter Ingenieur übernehme ich die vollständige Planung für Ihr Bauvorhaben — vom ersten Entwurf bis zur genehmigungsfähigen Eingabeplanung für das Bauamt. Ich bin für private Bauherren, Bauunternehmen und Gewerbetreibende im Raum Karlshuld, Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt und Pfaffenhofen tätig.
Ob Neubau eines Einfamilienhauses, Anbau an ein Bestandsgebäude, Umbau oder Sanierung — ich begleite Sie durch den gesamten Planungsprozess. Da Bauplanung, Statik und Energieberatung bei mir im gleichen Büro liegen, werden alle Unterlagen von Anfang an aufeinander abgestimmt. Das spart Zeit, Kosten und vermeidet Fehler an den Schnittstellen.
Als bauvorlageberechtigter Ingenieur darf ich:
- Bauanträge eigenverantwortlich bei Baubehörden in Bayern einreichen
- Alle erforderlichen Planunterlagen für das Genehmigungsverfahren erstellen
- Als Entwurfsverfasser auftreten und die Verantwortung für die Planung übernehmen
- Technische Nachweise (Statik, Brandschutz, Energieberechnung) direkt im Büro koordinieren
So läuft Ihr Bauvorhaben ab
Erstes Gespräch
Wir besprechen Ihr Vorhaben, den Standort und Ihre Wünsche. Unverbindlich und kostenlos.
Entwurfsplanung
Erste Grundrisse und Schnitte — wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Grundstück.
Eingabeplanung
Alle Unterlagen für das Bauamt werden vollständig und rechtssicher zusammengestellt.
Genehmigung & Ausführung
Nach der Genehmigung erstellen wir Werkpläne und begleiten Sie bis zur Fertigstellung.
Ablauf, Unterlagen & Dauer im Überblick
* Dauer abhängig von Projektgröße und Auslastung der Baubehörde. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Stadt Ingolstadt und Landratsamt Pfaffenhofen haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Bauantrag in Bayern?
Brauche ich einen Bauantrag? Genehmigungsrecht in Bayern
Nicht jedes Bauvorhaben in Bayern ist genehmigungspflichtig. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet drei Kategorien — ein Überblick für Bauherren in der Region Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt, Pfaffenhofen und Eichstätt.
Genehmigungsfreie Vorhaben (Art. 57 BayBO)
Diese Vorhaben dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden — sofern alle sonstigen Vorschriften eingehalten sind.
| Vorhaben | Grenzwerte / Bedingungen | Hinweise |
|---|---|---|
| Garagen & offene Garagen (Carport) | Bis 50 m² Nutzfläche, max. 3 m mittlere Wandhöhe | Grenzgaragen privilegiert; sonst Art. 6 BayBO |
| Nebengebäude (kein Aufenthalt) | Bis 75 m³ Bruttorauminhalt | Art. 6 BayBO beachten |
| Terrassenüberdachungen | Bis 30 m² Grundfläche (keine Tiefenbeschränkung) | Art. 6 BayBO beachten |
| Dachgeschossausbau | Innerhalb des bestehenden Dachraums ohne Änderung der Außenhülle | Tragende Bauteile innerhalb von Wohngebäuden genehmigungsfrei |
| Dachgauben | Abhängig von Größe und Lage — im Einzelfall prüfen | Bei Bebauungsplan: Festsetzungen beachten |
| Wärmedämmung an Außenwänden | Bis 30 cm Dämmstärke, Grenzabstand mind. 2,50 m | Wichtig bei Sanierungen nach GEG |
| Fenster, Türen & Öffnungen | Austausch und neue Öffnungen genehmigungsfrei | Brandschutzanforderungen weiterhin beachten |
| Änderung tragender Bauteile (Wohngebäude) | Innerhalb von Wohngebäuden genehmigungsfrei | Standsicherheitsnachweis durch Tragwerksplaner erforderlich |
| Schwimmbecken | Inkl. temporärer luftgetragener Überdachung — außer im Außenbereich | Im Außenbereich stets genehmigungspflichtig |
| Aufschüttungen & Abgrabungen | Bis 2 m Höhe, bis 500 m² Fläche | Im Außenbereich gesondert prüfen |
| Kleinwindkraftanlagen | Bis 15 m freie Höhe | Abstandsflächen und Bebauungsplan beachten |
| Zäune | Bis 2 m Höhe (außer an öffentlichen Verkehrsflächen) | Im Außenbereich nur eingeschränkt |
Genehmigungsfreigestellt (Art. 58 BayBO)
Diese Vorhaben sind von der Genehmigungspflicht freigestellt — aber nur wenn alle aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Bebauungsplan vorhanden | Das Vorhaben muss in einem Gebiet mit qualifiziertem Bebauungsplan liegen — nicht im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder Außenbereich |
| Übereinstimmung mit Bebauungsplan | Das Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen |
| Erschließung gesichert | Zufahrt, Wasser, Abwasser und Energie müssen gesichert sein |
| Kein Sonderbau | Art. 2 Abs. 4 BayBO — Sonderbauten sind stets genehmigungspflichtig |
| Bauvorlage eingereicht | Bauvorlagen müssen beim Landratsamt / der Gemeinde eingereicht werden — durch einen bauvorlageberechtigten Ingenieur oder Architekten |
⚠️ Art. 58 BayBO gilt nicht im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB — dort ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Häufige Fragen zum Baurecht in Bayern
Eingabeplanung & Bauantrag
Ich übernehme die vollständige Vorbereitung Ihres Bauantrags — von den Lageplan-Unterlagen über Grundrisse, Ansichten und Schnitte bis hin zur Baubeschreibung. Alle Unterlagen werden so aufbereitet, dass der Antrag beim Landratsamt oder der Gemeinde reibungslos durchläuft.
Tätig bin ich vor allem im Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhausbau sowie im Gewerbebau — schwerpunktmäßig im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, in Ingolstadt, Pfaffenhofen an der Ilm und im Landkreis Eichstätt. Hallen, Betriebsgebäude und Anbauten inklusive.
Baubetreuung & Bauleitung
Auf Wunsch begleite ich Ihr Bauvorhaben auch während der Bauphase. Ich überwache die fachgerechte Ausführung, bin Ansprechpartner für das ausführende Unternehmen und stelle sicher, dass das Gebäude entsprechend der genehmigten Planung und den technischen Normen errichtet wird.
Gerade für private Bauherren in Karlshuld, Königsmoos, Weichering, Gaimersheim und der gesamten Region bietet die externe Baubetreuung eine wichtige Sicherheit.
Häufige Fragen zur Bauplanung
Auch vor Ort in Ihrer Gemeinde
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