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SANIEREN WEITERDENKEN / KOSTEN, FÖRDERUNG, WIRTSCHAFTLICHKEIT

Was kostet die Sanierung?
Was zahlt die Förderung?

Vergleichen Sie Sanierungsvarianten in acht Schritten: Kosten, mögliche Zuschüsse aus BEG EM, iSFP und KfW 458, Energieeinsparung, Amortisation und Sanierungsfahrplan – lokal in Ihrem Browser, ohne Registrierung.

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KEINE FÖRDERZUSAGE.

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Unverbindliche automatisierte Kosten- und Förderabschätzung. Keine Energieberatung, keine Planungsleistung, keine Förderzusage.
Förderstand: 29.10.2026

VARIANTEN

Ihre Varianten im Vergleich.

Alle Kennzahlen werden aus Ihren Eingaben berechnet.

01 / INVESTITION

Investition, Förderung, Eigeninvestition

02 / EINSPARUNG

Energiekosteneinsparung pro Jahr

03 / LANGFRISTIG

Kumulierter Zahlungsstrom

04 / WIRTSCHAFTLICHKEIT

Kapitalwert und Amortisation

05 / FAHRPLAN

Sanierungsfahrplan der gewählten Variante

06 / KOSTENSTRUKTUR

Kosten nach Maßnahmengruppen

WISSEN

Häufige Fragen zur Sanierung und Förderung.

Was kostet eine energetische Sanierung?

Die Kosten hängen stark von Gebäude, Umfang und Region ab. Als Orientierung nennt co2online (Artikel vom 03.09.2025) für Altbauten etwa 160–200 €/m² für ein Wärmedämmverbundsystem, 180–300 €/m² für eine vorgehängte hinterlüftete Fassade und 18–30 €/m² für die Kellerdeckendämmung von unten. Der Rechner liefert nur dort Vorgabepreise, wo eine Quelle mit Datenstand vorliegt; alle anderen Preise tragen Sie aus Angeboten ein.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden nach dem hier hinterlegten Stand Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik wie Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, der Heizungstausch (KfW 458), Fachplanung und Baubegleitung sowie die Energieberatung mit iSFP. Photovoltaik und Batteriespeicher gehören nicht zur BEG EM und werden hier als eigene Investition ohne Zuschuss geführt.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Im hinterlegten Stand der BEG EM (Fassung ab 21.07.2026) beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze liegt ohne iSFP bei 30.000 € für die erste Wohneinheit und mit iSFP bei 60.000 € je Kalenderjahr. Mit iSFP kommen 5 Prozentpunkte auf den Teil oberhalb von 30.000 € hinzu. Technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein. Dies ist eine Abschätzung ohne Zusage.

Welche Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Der Heizungstausch wird über die KfW-Heizungsförderung (458) mit 30 % Grundförderung abgebildet. Für selbstnutzende Haushalte können ein Einkommensbonus und ein Klimageschwindigkeitsbonus hinzukommen, die Gesamtquote ist auf 70 % bzw. 80 % begrenzt. Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt und sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Ob Ihre Voraussetzungen erfüllt sind, fragt der Rechner Schritt für Schritt ab.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein iSFP ordnet Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge. Förderrechtlich erhöht er in der BEG EM die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben und bringt einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten oberhalb von 30.000 €. Der Rechner zeigt Ihre Förderung mit und ohne iSFP nebeneinander und nennt offene Voraussetzungen.

Kann man mehrere Förderprogramme kombinieren?

Verschiedene Programme lassen sich oft für unterschiedliche Maßnahmen kombinieren, etwa BEG EM für die Gebäudehülle und KfW 458 für die Heizung. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden, und die Summe der Zuschüsse darf die Kosten nicht übersteigen. Der Rechner ordnet jede Kostenposition genau einem Programm zu und kürzt Überförderung. Ein Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) schließt Einzelmaßnahmenförderung für dieselben Maßnahmen aus.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind je Programm bestimmte Ausgaben für die Maßnahme einschließlich notwendiger Nebenarbeiten, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind und die Mindestinvestition von 300 € brutto erreicht wird. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Photovoltaik, ohnehin fällige Instandhaltung und Kosten oberhalb der Höchstgrenzen. Die Einzelheiten prüfen Sie im Rechner je Position unter „Förderung“.

Wann muss ein Förderantrag gestellt werden?

Förderanträge sind in der Regel vor dem Vorhabenbeginn bzw. nach den Bedingungen des jeweiligen Programms zu stellen; Verträge sollten nur mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen werden. Bitte klären Sie Antragszeitpunkt und Nachweise vor der Beauftragung mit dem Fördergeber oder einem Energieberater, denn Fristen und Verfahren ändern sich.

Lohnt sich eine Komplettsanierung?

Das hängt von Ausgangszustand, Kosten, Energiepreisen und Förderung ab. Der Rechner vergleicht mindestens drei Varianten mit Kapitalwert, einfacher und dynamischer Amortisation. Wird im gewählten Zeitraum keine Amortisation erreicht, weist er das offen aus. Berücksichtigen Sie zusätzlich Komfort, Werterhalt und ohnehin anstehende Instandhaltung (Sowieso-Kosten).

Wie kann ich meine Sanierung sinnvoll planen?

Starten Sie mit dem Ist-Zustand und einem iSFP, bündeln Sie Maßnahmen, die gemeinsam Gerüst und Baustelle nutzen, und prüfen Sie, ob die Gebäudehülle vor oder mit dem Heizungstausch verbessert wird, weil sich beides gegenseitig beeinflusst. Verteilen Sie Maßnahmen bewusst auf Kalenderjahre, weil die BEG-Höchstgrenzen jahresbezogen gelten. Das Planungsbüro Müller begleitet Sie dabei.

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